Niemand sollte aus Kostengründen auf eine fundierte Rechtsberatung verzichten. Gute Arbeit kostet aber auch Geld. Unsere Kanzlei bietet dabei ab der ersten Beratung volle Kostentransparenz. Zu Beginn des Mandats geben wir immer einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und wie sich diese zusammensetzen. Wir rechnen in der Regel auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Dort werden die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts abhängig von der Höhe des Streitwerts festgelegt. Wo die gesetzliche Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht, treffen wir vorab eine verbindliche Honorarvereinbarung. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, setzen wir uns gerne für Sie mit dem Versicherer in Verbindung und klären, ob für die konkrete rechtliche Angelegenheit Deckungsschutz besteht.